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To Huus – Eltern-Kind-Haus

Betreuungsform/Freie Plätze: To Huus – Eltern-Kind-Haus

12 (6 Mütter/Väter und 6 Kinder), die Aufnahme von Eltern und/oder Geschwisterkindern ist möglich und wird im Einzelfall geprüft.

Kontakt

Betreuungsform - To Huus Mutter/Vater/Kind/Haus
Fresenbergstr. 20
28779 Bremen
Tel.: 0421-69081910
Fax: 0421-65946819

Email: elternkind@remove-this.st-theresienhaus.de

Beschreibung

To Huus  – unser ElternKindHaus – ist ein Lebensort für Mütter und Väter mit deren Kindern.
To Huus ist für schwangere junge Mädchen/Frauen und alleinerziehende junge Mütter/Väter mit Säuglingen und Kleinkindern konzipiert, die aufgrund unterschiedlicher Problemlagen noch nicht eigenverantwortlich und selbstständig mit ihrem Kind/ihren Kindern leben können oder wollen und eine 24-Stunden-Betreuung benötigen.
Gerade in den Anfangsjahren werden entscheidende Weichen für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten und –chancen der Kinder gestellt. Für dieses Zeitfenster wollen wir mit To Huus ein Angebot schaffen, das die Kinder und ihre Eltern unterstützt und Perspektiven für die gemeinsame Entwicklung entstehen lässt. Wachstum soll gefördert und begleitet werden, mit dem Ziel, hier einen guten Rahmen entstehen zu lassen, der es ermöglicht, langfristige Hilfe im Rahmen des SGB VIIIs zu minimieren. Kindern soll ein Umfeld geschaffen werden, in dem sie entsprechend ihren Ressourcen und Fähigkeiten wachsen und sich entfalten können. Auch angemessene gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Eltern ist dabei ein entscheidender Faktor für den positiven Fortschritt.
In To Huus haben wir 6 Apartments unter einem Dach, in denen die Eltern mit ihren Kindern leben können. Die Apartments sind mit einem Schlafzimmer, einer Küche oder Kochzeile und einem Bad ausgestattet.
To Huus verfügt über 12 Plätze (6 Mütter/Väter und 6 Kinder), die Aufnahme von Eltern und/oder Geschwisterkindern ist möglich und wird im Einzelfall geprüft.
Die Rechtsgrundlage für Aufnahmen ist §§ 19, 34 (41) SGB VIII. In Ausnahmefällen auch in Verbindung mit § 35a SGB VIII. Ein Platz steht für eine Krisenintervention zur Verfügung – (nach § 42 SGB VIII).

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