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Betreutes Jugendwohnen (BJW)

Betreuungsform/Freie Plätze: Betreutes Jugendwohnen

Stundenkapazitäten stehen zur Verfügung

Kontakt

Färberstraße 5
28759 Bremen
und

Am Hünenstein 12
27711 Osterholz-Scharmbeck
und

Georg-Gleistein-Straße 93
28755 Bremen

nähere Informationen über Torsten Stellmann (Koordination)
Telefon: 0421-6 60 99 15
Mobil: 0176-10 149 731
Fax: 0421-6 60 99 33
E-Mail: stellmann@st-theresienhaus.de

Beschreibung

Das betreute Jugendwohnen ist ein ambulantes Hilfsangebot. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene sowie junge Mütter mit Kindern, die eine individuelle Unterstützung benötigen. Im Vordergrund steht die Vermittlung der  für den Alltag erforderlichen persönlichen und sozialen Kompetenzen. Ziel ist es, u.a. den Prozess zur Gewinnung einer alters- und entwicklungsangemessenen  Alltagsstrukturierung so zu gestalten, dass eine Integration im „normalen“ sozialen Umfeld möglich gemacht wird. Das Angebot unterscheidet 3 Fallgruppen. In der Fallgruppe 1 richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die durch problematische Familienverhältnisse in der Alltagsbewältigung gestört erscheinen, „Zuhause“ nicht mehr bleiben oder leben können und die grundsätzliche Einschätzung besteht, dass sie eigenständig mit Anleitung in einem eigenen Wohnraum zurecht kommen können. Die jungen Menschen können u. a. durch Entwicklungsrückstände, schwierig verlaufende Eltern-Kind-Beziehungen oder erlebte Übergriffe, bzw. Missbrauchserfahrungen in ihrer Entwicklung behindert worden sein und eine angemessene Unterstützung durch das Elternhaus nicht möglich erscheint. Die Fallgruppe 2 wendet sich an junge Menschen, deren massive Problemlagen wie gravierende Entwicklungsdefizite oder  traumatisierende Erlebnisse sowohl eine intensive Aufarbeitung sowie Förderung im Alltag erfordern. Die Fallgruppe der jungen Mütter und Schwangere ab dem 8. Monat dient vorrangig dem Ziel das Kindeswohl zu sichern und sowohl für das Baby, das Kleinkind und die Mutter eine Lebensperspektive entstehen zu lassen. Grundkompetenz zur Sicherung des Kindeswohles müssen bei der jungen Mutter vorhanden sein, da diese Angebot keine Rufbereitschaft umfasst. Die jungen Erwachsenen werden von sozialpädagogischen Fachkräften betreut, die  die notwendigen Qualitäts- und Arbeitsstandards erfüllen und durch systemische Zusatzausbildungen  qualifiziert sind. 
Die vollständige Leistungsbeschreibung hier zum Download

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